Kommissioneller Antritt negativ
Studium
Was passiert, wenn der kommissionelle Prüfungsantritt - also die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung - negativ beurteilt wird? Dann bist du nicht mehr berechtigt das Studium abzuschließen, die Zulassung zum Studium erlischt. Was kannst du tun, um das Studium trotzdem abzuschließen?
Was passiert, wenn der kommissionelle Prüfungsantritt - also die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung - negativ beurteilt wird? Dann bist du nicht mehr berechtigt das Studium abzuschließen, die Zulassung zum Studium erlischt. Was kannst du tun, um das Studium trotzdem abzuschließen?
Rechtliche Grundlagen
Das Universitätsgesetz, UG Fassung 2002 § 63 Abs. 7 regelt was passiert, wenn der letzte Prüfungsantritt negativ absolviert wurde:
„Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung an der Universität oder bei gemeinsam eingerichteten Studien an den beteiligten Bildungseinrichtungen für jene Studien, bei denen die Absolvierung derselben Prüfung verpflichtend vorgesehen ist, nicht zulässig. Beim Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist davon abweichend eine neuerliche Zulassung zum Studium ausschließlich für jene Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen zulässig, bei denen die Absolvierung derselben Prüfung nicht verpflichtend vorgesehen ist. [...]"
Was heißt das nun für dein Lehramtsstudium?
Wird dein kommissioneller Prüfungsantritt negativ beurteilt, ist es dir nicht mehr möglich ein Lehramtsstudium in der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) in deiner ursprünglich gewählten Fächerkombination fortzusetzen. Auch das Fachstudium in dem die endgültig negativ beurteilte Lehrveranstaltung liegt, kannst du dann nicht mehr weiterstudieren.
Ist die negativ beurteilte Lehrveranstaltung nur in einem Unterrichtsfach bzw. in einer Spezialisierung als Pflichtfach verankert, kannst du dein Studium mit einer anderen Fächerkombination, d.h. über einen Fächerwechsel, im Verbund weiterführen. Sollte die Lehrveranstaltung in mehreren Unterrichtsfächern verpflichtend vorgesehen sein, kannst du diese Unterrichtsfächer bei einem Wechsel nicht mehr wählen.
Wenn eine Lehrveranstaltung aus den BWG kommissionell negativ beurteilt wird oder du zweimalig eine negative Beurteilung in den Praktika der PPS erhalten hast, kannst du das Studium in keiner Fächerkombination im EVSO fortsetzen.
Welche Alternativen gibt es?
- Ein Lehramt Primarstufe Studium im EVSO inskribieren. Hierfür ist aber ein eigenes Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Es ist aber möglich, sich LVen der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen anerkennen zu lassen.
- Ein Lehramt Berufsbildung im EVSO inskribieren. Dieses wird an der PHSt angeboten.
- Dein Lehramtsstudium in einem andern Verbund in Österreich fortsetzen bzw. neu beginnen:
- Verbund Mitte = Salzburg und Oberösterreich
- Verbund Nord = Wien und Niederösterreich
- Verbund West = Tirol und Vorarlberg
Ob dir im EVSO bereits absolvierte Leistungen in anderen Verbünden anerkannt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums, besteht dann die Möglichkeit, das Masterstudium wieder im EVSO zu absolvieren.