Erweiterungsstudien für Absolvent_innen von 6-semestrigen Lehramtsstudien an den Pädagogischen Hochschulen
Studium
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium für Absolvent_innen sechssemestriger Lehramtsstudien gem. § 54c UG und § 38d HG ist der Abschluss eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt für MS/Hauptschule an einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium für Absolvent_innen sechssemestriger Lehramtsstudien gem. § 54c UG und § 38d HG ist der Abschluss eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt für MS/Hauptschule an einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen.
Es müssen im Erweiterungsstudium jene zwei Unterrichtsfächer gewählt werden, welche bereits im sechssemestrigen Bachelorstudium absolviert wurden.
Absolvent_innen des Bachelorstudiums Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen müssen das Unterrichtsfach Katholische Religion in Verbindung mit der Spezialisierung Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe wählen.
Die Lehrveranstaltungen des Erweiterungsstudiums umfassen 42 bis 45 EC pro Unterrichtsfach/Spezialisierung und sind im Bachelorcurriculum Sek AB in der Lehrveranstaltungsübersicht mit dem Kürzel „EWS“ gekennzeichnet. In manchen Unterrichtsfächern ist eventuell der Nachweis einer fachlichen, künstlerischen oder sportlichen Eignung notwendig. Näheres dazu findest du im Bachelorcurriculum Sek AB bei dem jeweiligen Unterrichtsfach.
Die Absolvierung dieser Erweiterungsstudien berechtigt das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ohne weitere Auflagen zu inskribieren.