Wechsel eines Unterrichtsfaches/einer Spezialisierung
Umstieg
Wenn du eines deiner Unterrichtsfächer oder eine Spezialisierung gewechselt hast, sind noch weitere Schritte notwendig, damit deine bereits absolvierten Leistungen in das Lehramtsstudium mit deiner neuen Unterrichtsfachkombination übertragen werden.
Der Wechsel eines Unterrichtsfaches oder einer Spezialisierung bedeutet formal immer die Ummeldung zu einem neuen Lehramtsstudium, wobei das Studium mit der bisherigen Unterrichtsfachkombination geschlossen wird.
Bei einem Wechsel eines Unterrichtsfaches/einer Spezialisierung müssen daher die bereits absolvierten Leistungen in das Lehramtsstudium mit der neuen Unterrichtsfachkombination übertragen werden. Wenn du z. B. zuvor die Kombination Musikerziehung und Englisch (z.B. UV 198 407 422) studiert hast und nun das Studium mit der Kombination Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung (z.B. UV 198 415 422) fortsetzen möchtest, müssen die bereits erbrachten Leistungen aus Musikerziehung und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen auf die neue Studienkennzahl „UV 198 415 422“ übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt nicht automatisch, sondern muss von dir über einen Anerkennungsantrag an deiner hauptzulassenden Bildungseinrichtung bzw. an den jeweiligen Bildungseinrichtungen, die Anerkennungen für das jeweilige Unterrichtsfach/die jeweilige Spezialisierung oder die BWG durchführen, eingereicht werden.