Anerkennungen
Umstieg
Anerkennungen sind dann durchzuführen, wenn Prüfungsleistungen, die an anderen Institutionen oder in anderen Studien erledigt wurden, für ein aktuelles Studium verwendet werden sollen.
LVen die im Verbundsstudium nicht an der hauptinskribierten Institution abgelegt wurden, müssen NICHT anerkannt werden (Ausnahme: AAU/Klagenfurt), sie scheinen zwar nicht bei den Prüfungsergebnissen auf, können aber in der Rubrik „Anerkennungen/Leistungsnachträge“ gefunden werden.
Anerkennungen sind dann durchzuführen, wenn Prüfungsleistungen, die an anderen Institutionen oder in anderen Studien erledigt wurden, für ein aktuelles Studium verwendet werden sollen.
Grundsätzlich musst du keine Prüfungen doppelt machen; hast du einmal eine Leistung erbracht, kanst du sie für diverse Studien anerkennen lassen.
Studierst du zum Beispiel zwei verschiedene Studien und hast in beiden Studien dieselbe Lehrveranstaltung zu absolvieren, musst du die Prüfung nur einmal machen und kannst sie für beide Studien verwenden. Das kommt zum Beispiel vor, wenn du sowohl das Unterrichtsfach Deutsch als auch das Fach-Bachelorstudium Germanistik studierst. Du darfst allerdings keine Leistungen (zum Beispiel Freie Wahlfächer), die für den Bachelorabschluss des Studiums A verwendet werden, auch für den anschließenden Master des Studiums A verwenden.
LVen die im Verbundstudium nicht an der hauptinskribierten Institution abgelegt wurden, müssen NICHT anerkannt werden (Ausnahme: AAU/Klagenfurt). Diese scheinen zwar nicht bei den Prüfungsergebnissen auf, können aber in der Rubrik „Anerkennungen/Leistungsnachträge“ gefunden werden.
Wenn du einen Antrag auf Anerkennung stellen möchtest, findest du alle Informationen und detaillierte Anleitungen und Ausfüllhilfen für die Uni Graz hier , für die PH Steiermark hier, für die KUG hier und für die TU Graz hier.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags zwischen zwei und drei Wochen, möglich sind jedoch auch vier bis sechs Wochen. Diese Zeit solltest du also jedenfalls einkalkulieren.
An welchen Institutionen du deinen Antrag auf Anerkennung stellen kannst und die Stellen bzw. AnsprechpartnerInnen an den einzelnen Instiutionen findest du im Artikel "Zuständigkeiten an Institutionen für Anerkennungen."