Was ist die STEOP
Studienstart Allgemeines Umstieg
Die STEOP ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase und ist so schnell als möglich am Studienanfang zu erledigen.
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase im Bachelorstudium Lehramt Sek AB umfasst 8 bis 16 EC , wobei 4 EC den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zugeordnet sind und je 2 bis 6 EC den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen entnommen sind. Die in den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen im Rahmen der STEOP zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind bei den Bestimmungen zu den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen im Curriculum gekennzeichnet.
Bis zur erfolgreichen Absolvierung aller Lehrveranstaltungen (LVen ) der STEOP können weitere Lehrveranstaltungen nur in einem Umfang von max. 22 EC absolviert werden. Die Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen über diesen Umfang hinaus ist nicht möglich.
Ist das vorziehbare Kontingent ausgeschöpft (bereits die Anmeldung zu prüfungsimmanenten LVen zählt!), die STEOP aber noch nicht vollständig absolviert, so verhindert das Online-System die Anmeldung zu prüfungsimmanenten LVen , Vorlesungsprüfungen sowie sonstigen Prüfungen.
Im Online-System wird der Status der STEOP in den folgenden APPs angezeigt:
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- Mein Studium (Curriculum Support) unter „Studienergebnisse“
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- Mein Studium (Curriculum Support) unter „Studienergebnisse“
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- Studierendenkartei unter Stamm-/Studiendaten
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Erst wenn alle STEOP LVen positiv absolviert wurden (grüne Häkchen), wird die EC -Beschränkung (Vorziehen von 22 EC ) aufgehoben.
Ein Klick auf das STEOP-Symbol (insbesondere rotes Kreuzerl) führt in eine Analysesicht, wo du nähere Details zu deinem STEOP-Verlauf (absolvierte STEOP-Prüfungen und bereits vorgezogene EC ) einsehen kannst.
Was wird zu den vorziehbaren 22 EC hinzugezählt?
Du darfst, solange du die STEOP nicht zur Gänze absolviert hast, weitere Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 EC besuchen und/oder Prüfungen ablegen. Bitte beachte, dass in die Berechnung des Vorziehkontingents nicht nur bereits vorhandene Prüfungsergebnisse einfließen, sondern auch:
- Anmeldungen zu Prüfungen
- Fixplatzanmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (alle Lehrveranstaltungstypen außer Vorlesungen)
- Anerkennungen
- Freie Wahlfächer
Anerkennungen werden ab sofort nicht mehr in das Vorziehkontingent von 22 EC eingerechnet, da die neue Novelle des Universitätsgesetzes dies ab dem WS 2022 nicht mehr vorsieht.
Bedenke außerdem, dass Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus vorherigen Semestern, zu denen es noch kein Prüfungsergebnis gibt, ebenfalls dazu gezählt werden.
Erst wenn du sämtliche vorgesehenen STEOP-Prüfungen erfolgreich abgelegt hast, kannst du dich zu allen weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen des entsprechenden Studiums anmelden, sofern du die spezifischen Anmeldekriterien laut Curriculum erfüllst.
Was passiert bei einem Unterrichtsfachwechsel?
Für Studierende, die im Rahmen ihres Bachelorstudiums Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen wechseln und die STEOP in ihrer alten Fächerkombination bereits vollständig absolviert haben, gilt die STEOP für das Studium der neuen Fächerkombination auch dann als absolviert, wenn aufgrund der Änderung der Fächerkombination andere Lehrveranstaltungen als die absolvierten in der STEOP vorgesehen sind.
Im Falle eines Unterrichtsfachwechsels (z.B. Geschichte und Englisch -> Geschichte und Deutsch) ist die STEOP als abgeschlossen anzusehen, sofern diese im vorhergehenden Studium abgeschlossen wurde. D.h. konkret, dass die STEOP Vorziehgrenze von 22 EC wegfällt, die Fach STEOP-Lehrveranstaltung /en im neuen Unterrichtsfach aber trotzdem absolviert werden muss/müssen.
ACHTUNG: Die Übertragung der absolvierten STEOP in die neue Fächerkombination im Lehramtsstudium erfolgt (noch) nicht automatisch in den Onlinesystemen, sondern muss derzeit noch händisch eingetragen werden (grüne Häkchen in der "Studierendenkartei" bzw. in „Mein Studium (Curriculum Support)“. Hierbei ist es erforderlich, dass die Studierenden dies an der Institution, an welcher die Hauptzulassung besteht, bekannt geben. Dies ist beispielsweise an der Uni Graz das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien. Die absolvierten Lehrveranstaltungen müssen zusätzlich für die neue Fächerkombination anerkannt werden.