Inskription und Fristen
Studienstart
Im Rahmen deines Studiums gibt es einige Fristen zu beachten. Die erste Frist, die dich nach der Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für Lehramtsstudien betrifft, ist die Allgemeine Zulassungsfrist an deiner Institution. Das ist der Zeitraum in dem du dich für ein Studium anmelden kannst.
Zusätzlich dazu gibt es noch die Nachfrist, die für eine Inskription aber nur bei triftigen Gründen in Anspruch genommen werden kann, wie z.B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, arbeitsbedingter Abwesenheit am Studienort, eines Auslandsaufenthaltes oder aufgrund von studienspezifischen Aufnahmeprüfungen, die erst noch absolviert werden müssen.
Die Inskription ist die Anmeldung zu einem Studium. Beim Lehramtsstudium ist die Immatrikulation (Anmeldung an einer Hochschule) und die Inskription ein gemeinsamer Schritt. Die Inskription an einer Institution für das Lehramt am Standort Graz sorgt auch dafür, dass du automatisch an allen anderen Bildungsreinrichtungen des Entwicklungsverbundes Süd-Ost (EVSO) als Mitbeleger_in gemeldet wirst.
Wo soll ich mich (haupt-)inskribieren?
Grundsätzlich kannst du dich an jeder Institution des EVSO inskribieren, sofern diese zumindest die Zulassung von einem deiner gewählten Unterrichtsfächer oder deiner gewählten Spezialisierung durchführt.
Welche Institutionen, in welchen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen Zulassungen durchführen, kannst du hier nachlesen:
Wichtig ist auch, dass du an der Bildungseinrichtung, an der du dich für das Lehramtsstudium inskribiert hast und somit hauptzugelassen bist, jedes Semester deinen ÖH-Beitrag einbezahlst. Am Ende des Studiums reichst du dann an der Institution, an der du hauptzugelassen bist, deinen Abschluss ein.