Allgemeines Aufnahmeverfahren (Zulassung Lehramt)
Studienstart Allgemeines
Alljene, die sich zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im ESVO anmelden möchten, müssen ein allgemeines Aufnahmeverfahren durchlaufen, bei dem die Eignung für Lehramtsstudien festgestellt wird.
Voraussetzung zum Studium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (LA Sek AB)
- Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung).
- Nachweis der Eignung:
Der Nachweis der persönlichen Eignung erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für Lehramtsstudien.
Das Aufnahmeverfahren ist zweistufig und besteht aus einem online durchzuführenden Self-Assessment (Modul A) und einem computerbasierten Zulassungstest (Modul B). Alle Informationen zum Ablauf sowie Termine und Fristen findest du unter www.zulassunglehramt.at - Nachweis der spezifischen Eignung:
Bei bestimmten Unterrichtsfächern (z.B. Bildnerische Erziehung, Sport und Bewegung, Technische und Textile Gestaltung, Musikerziehung sowie Instrumentalmusikerziehung), ist darüber hinaus VOR Studienbeginn eine fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung zu erbringen.
Die Anmeldung hierzu erfolgt nicht über das Portal für das allgemeine Aufnahmeverfahren! Erkundige dich daher rechtzeitig bei der anbietenden Institution über den konkreten Ablauf sowie die Termine und Fristen .
Anmeldung zum Studium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (LA Sek AB)
Erst wenn die genannten Schritte erledigt sind, kannst du an deiner gewünschten Institution die Anmeldung vornehmen - dich inskribieren ("einschreiben") und mit dem Studium starten. Beachte hierfür an den Institutionen ebenfalls die hierfür vorgesehenen Termine und Fristen sowie Öffnungszeiten der Studienabteilungen:
- Universität Graz
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Kunstuniversität Graz
- Technische Universität Graz
Muss jeder das allgemeine Aufnahmeverfahren machen oder gibt es Ausnahmen?
In der Verordnung zum Aufnahmeverfahren (§ 1) ist geregelt, welche Studienwerber_innen vom allgemeinen Aufnahmeverfahren befreit sind. Ob du zu einer dieser Gruppen gehörst, kannst du hier herausfinden: https://aufnahmeverfahren-lehramt.uni-graz.at/de/rechtliches/.