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  BWG Voraussetzungen für die Praktika der PPS

PPS  BWG

Die bildungswissenschaftliche LV BWA.002 (Orientierung im Berufsfeld) ist Voraussetzung für das Orientierungspraktikum .

Die LV BWA.003 (Theorie und Praxis des Unterrichts) und LV BWA.03a (Orientierungspraktikum ) und ggf. fachliche LVen  sind die Voraussetzungen für die Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 1.

Das Fach- bzw. Spezialisierungspraktikum PPS 1, die LV „Fachdidaktische Begleitung zu PPS 1“ und LV „Einführung in die pädagogische Forschung“ und ggf. fachliche LV sind die Voraussetzungen für Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 2 und PPS 3.

Die Lehrveranstaltungen  mit den Nummern BWB.002, BWC.003, BWC.004 sind nur einmal innerhalb des Studiums zu absolvieren – nämlich mit den ersten Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 1, PPS 2 und PPS 3.

Die bildungswissenschaftliche LV BWA.002 (Orientierung im Berufsfeld) ist Voraussetzung für das Orientierungspraktikum .

Die LV BWA.003 (Theorie und Praxis des Unterrichts) und LV BWA.03a (Orientierungspraktikum ) und ggf. fachliche LVen  sind die Voraussetzungen für die Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 1.

Das Fach- bzw. Spezialisierungspraktikum PPS 1, die LV „Fachdidaktische Begleitung zu PPS 1“ und LV „Einführung in die pädagogische Forschung“ und ggf. fachliche LV sind die Voraussetzungen für Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 2 und PPS 3.

Die Lehrveranstaltungen  mit den Nummern BWB.002, BWC.003, BWC.004 sind nur einmal innerhalb des Studiums absolvieren – nämlich mit den ersten Fach- bzw. Spezialisierungspraktika PPS 1, PPS 2 und PPS 3.


Die Praktika im Rahmen der Pädagogisch-Praktischen Studien werden vom Zentrum für Pädagogisch-Praktisch Studien (ZePPS) koordiniert. Alle Praktikumsanmeldungen* laufen über PHOnline, dem CampusOnline -System der PHSt.

* Ausnahmen:



Dieser Artikel wurde am 11.07.2023 von den StVen Lehramt im Entwicklungsverbund Süd-Ost approbiert.
Dieser Artikel wurde am 30.05.2021 von der Pädagogische Hochschule Steiermark approbiert.
Dieser Artikel wurde am 30.05.2021 von der Karl-Franzens-Universität Graz approbiert.
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