Was ist der Unterschied zwischen Diplomstudium Lehramt und Lehramt Sek AB?
Allgemeines
Seit dem Wintersemester 2015 wird die "PädagogInnenbildung Neu" am Standort Graz als Teil des Entwicklungsverbunds Süd-Ost (EVSO) durchgeführt. Wie auch im Diplomstudium müssen im Bachelorstudium Lehramt Sek AB zwei Unterrichtsfächer bzw. ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung (kombinationspflichtiges Studium) studiert werden. Wie diese kombiniert werden, ist (mit wenigen Ausnahmen) jedem selbst überlassen. Einige andere Dinge haben sich jedoch geändert.
Es gibt einige Dinge, die sich mit der Einführung des Bachelorstudiums Lehramt Sek AB im WS 2015/16 geändert haben. Hier die wichtigsten Punkte:
- Der Entwicklungsverbund Süd-Ost wurde gegründet. Dadurch kannst du abhängig von deinen Unterrichtsfächern bzw. Spezialisierungen an bis zu 8 Institutionen (TU Graz, Uni Graz, KU Graz, KPH Graz, PH Steiermark, PH Burgenland, AAU und PH Kärnten) Prüfungen deines Studiums absolvieren.
- Das Diplomstudium dauerte 10 Semester und wurde mit einem Magister-Titel abgeschlossen. Das Lehramtsstudium Sekundarstufe AB besteht aus einem Bachelorstudium (8 Semester) und einem Masterstudium (4 Semester). Somit studierst du nun zwei Semester länger.
- Nach deinem Masterabschluss bist du dazu berechtigt sowohl in der Sekundarstufe 1 (MS und AHS Unterstufe) als auch in der Sekundarstufe 2 (AHS Oberstufe, BMHS, HTL, Hasch, HAK etc.) zu unterrichten.
- Es gibt mehr Schulpraxis im Lehramtsstudium Sekundarstufe AB. Bereits im vierten Semester sammelst du aktive Unterrichtserfahrung. Insgesamt musst du bereits während des Bachelorstudiums acht Praktika in der Schule absolvieren (im Diplomstudium waren es zwei). Dadurch bist du besser auf die Schule vorbereitet. Alle Informationen zu den Praktika findest du am Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien (ZePPS).
- Das, den Studierenden rechtlich zugesicherte, einjährige Unterrichtspraktikum nach Beendigung der Ausbildung wurde durch die Induktionsphase ersetzt. Damit du diese machen kannst, benötigst du jedoch zuvor einen Dienstvertrag mit einer Schule (es besteht kein Rechtsanspruch darauf). Die Bildungsdirektion ist für die Induktionsphase zuständig. Relevante rechtliche Informationen findest du hier.
Dieser Artikel wurde am 06.07.2022 von der Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz approbiert.
Dieser Artikel wurde am 09.09.2020 von der Technischen Universität Graz approbiert.
Dieser Artikel wurde am 31.08.2020 von der Kunstuniversität Graz approbiert.
Dieser Artikel wurde am 28.09.2020 von den StVen Lehramt im Entwicklungsverbund Süd-Ost approbiert.
Dieser Artikel wurde am 21.08.2020 von der Pädagogische Hochschule Steiermark approbiert.
Dieser Artikel wurde am 19.08.2020 von der Karl-Franzens-Universität Graz approbiert.
Dieser Artikel wurde am 19.08.2020 von der Karl-Franzens-Universität Graz approbiert.